

Bauabzugsteuer & § 48a/b EStG
Fehlt die Freistellungsbescheinigung, müssen Sie 15 % jeder Rechnung einbehalten. Führen Sie den Betrag nicht ab, haften Sie persönlich (§ 48a Abs. 3 EStG) zuzüglich Säumniszuschlägen.

Generalunternehmer-Haftung
Nach § 14 AEntG und § 28e SGB IV haften Sie wie ein Bürge für Mindestlohn und Sozialabgaben. Verschuldensunabhängig, durch die gesamte Kette, auch für deren Subunternehmer.
Bei einer FKS-Prüfung müssen Sie Ihre Prüfpflicht nachweisen. Fehlende Nachweise führen zu Bußgeldern, Nachforderungen und zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Bürgschafts-Haftungshülle aktiv
Audit-Ready PDF Export
Finanzamt & SOKA-Bau Interface
A1-Bescheinigung Validiert
Multilingual Onboarding
Status: Freigestellt
01 – Erfassung & Onboarding
Tragen Sie Ihren Subunternehmer per Name, Herkunftsland und E-Mail im Cockpit ein. Noch schneller: Schicken Sie uns Ihre Nachunternehmerliste, unser Team übernimmt den kompletten Import für Sie.
02 – Übernahme & Abwicklung
03 – Freigabe & Überwachung
Nachweisbare Prüfpflicht
Lückenlos belegt mit Zeitstempel, statt bloßer Beteuerung. Der entscheidende Schutz vor dem Vorwurf der Fahrlässigkeit.
Gesicherte Liquidität
Kein Einbehalt, keine Nachforderungen, keine Baustellenstopps. Wer voll ausgezahlt wird, bleibt handlungsfähig.
Entlastete Buchhaltung
Keine Excel-Listen, kein Hinterhertelefonieren. Sie sehen den Status im Cockpit, wir erledigen den Rest.

• Dauerhaft kostenfreie Nutzung für Sie
• Keine Mindestlaufzeit, jederzeit flexibel
• 100 % Auszahlung statt 15 % Einbehalt

ECD ist auf ausländische Subunternehmer im Bau spezialisiert. Wir arbeiten auf beiden Seiten der Grenze: mit deutschen Behörden und Steuerberatern, und mit Bauunternehmen in Polen, Rumänien und darüber hinaus, in ihrer Sprache.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich an.
felix@europeancompliancedesk.com · +49 1520 352 4025
